Ordnung muss sein und im Falle des Falles sollte auch alles ordentlich geregelt sein...
1.) Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer oder die Ferienwohnung bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
2.) Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
3.) Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers oder der Ferienwohnung dem Gast Schadensersatz zu leisten.
4.) Der Besteller / Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen. Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei Ferienwohnungen und Zimmer ohne Frühstück 10 % des Übernachtungspreises, bei Zimmer mit Frühstück 20 % des Pensionspreises.
5.) Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer bzw. Ferienwohnungen nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers oder der Ferienwohnung hat der Besteller / Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziff. 4 errechneten Betrag zu bezahlen.
6.) Bei Reservierungen kann mit der Bestätigung der Buchung durch den Vermieter eine Vorauszahlung i.H.v. 50% des Gesamtrechnungsbetrages, mindestens jedoch der Gesamtrechnungsbetrag für die erste Übernachtung, verlangt werden.
7.) Der gesamte Mietpreis und eventuelle gebuchte Zusatzleistungen werden nach der aktuell geltenden Preisliste errechnet und sind ohne Abzug spätestens am Anreisetag im Voraus zu bezahlen. Sollte der fällige Betrag nicht sofort bezahlt werden, stehen dem Vermieter pro Reservierung eine Bearbeitungspauschale von 10,- Euro und Verzugszinsen von 6% pro Jahr über dem üblichen Zinssatz, bis zur vollständigen Bezahlung, zu. Darüber hinaus stehen dem Vermieter pro Mahnung eine Aufwandspauschale von 3,00 Euro zu.
8.) Zahlungen vor Ort können nur in bar akzeptiert werden - derzeit ist noch keine Kartenzahlung möglich -.
9.) Der Besteller / Gast hat keinen Anspruch auf bestimmte Pensionszimmer.
10.) Der Gast verpflichtet sich, alle nicht angemeldeten Personen - insbesondere Besucher - vor dem Betreten des Hauses beim Vermieter anzumelden. Der Gast darf seine Besucher zu üblichen Zeiten im Aufenthaltsraum der Pension treffen. Der Aufenthalt von Besuchern im Zimmer des Gastes ist nicht gestattet, auch nicht für kurze Zeit. Im Falle der Zuwiderhandlung kann der Vermieter den Mietpreis um die entsprechende Personenanzahl tageweise erhöhen.
11.) Der Besteller / Gast darf die gebuchten Zimmer nicht an andere, nicht angemeldete Personen überlassen, selbst wenn die Zeit, für die er bezahlt oder reserviert hat, noch nicht verstrichen ist.
12.) Reist der Gast nicht am vereinbarten Anreisetag bis zur vereinbarten Zeit an, geht der Vermieter davon aus, dass der Gast / Besteller von der bestätigten Reservierung zurückgetreten ist. Eine Anreise nach 21:00 Uhr ist nicht möglich. Danach ist der Vermieter berechtigt das / die Zimmer für den gesamten Reservierungszeitraum anderweitig zu vergeben.
13.) An- und Abreisetag gelten als ein Tag. Am Anreisetag stehen dem Gast die reservierten Zimmer ab 15:00 Uhr zur Verfügung. Am Abreisetag sind die Zimmer bis spätestens 11:00 Uhr freizumachen, andernfalls werden dem Gast die Kosten für eine weitere Übernachtung berechnet.
14.) Der Gast hat eine besondere Obhutspflicht gegenüber sämtlichen Einrichtungsgegenständen der Pension und hat im Rahmen der überlassenen Unterkunft für schonende und bestimmungsgemäße Behandlung zu sorgen. Im Besonderen dürfen im Sanitärbereich keine Fremdgegenstände (Hygieneartikel, Babywindeln, Obst- oder Speisereste oder andere blockierende Gegenstände ) über die Toilette entsorgt werden, da dies in der Regel zu Verstopfungen in den Rohren und zum Versagen der nachgeschalteten Hebewerke führt. Desweiteren ist das Tragen von Straßen-Arbeitsschuhen innerhalb des gesamten Hauses untersagt. Der Vermieter stellt im Bedarfsfall passende Schuhe für den Aufenthalt zur Verfügung. Bei nicht bestimmungsgemäßer Nutzung der Einrichtungsgegenstände, vertragswidrigem Gebrauch des Zimmers oder Verstoß gegen die Hotel- oder Hausordnung steht dem Vermieter ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Reist der Gast deshalb vorzeitig ab, befreit ihn dies nicht von der Verpflichtung zur Zahlung nach Abs. 4 für den verbleibenden Reservierungszeitraum.
15.) Soweit dem Gast, bei bestimmungsgemäßer Nutzung, Mängel, insbesondere im Bereich seines Zimmers auffallen, sind diese unverzüglich anzuzeigen, damit der Vermieter die Gelegenheit hat, angezeigte Mängel kurzfristig zu beheben. Ein Mangel, der erst bei Abreise geltend gemacht wird, führt nicht zu einer Minderung des Zimmerpreises, wenn dieser Mangel dem Vermieter nicht bekannt war. Eigenmächtige Versuche der Mängelbeseitigung durch den Gast, insbesondere an elektrischen und elektronischen Geräten, sind strengstens untersagt und führen in der Regel zu Schadensersatzforderungen. Keines der zur Verfügung gestellten elektrischen und elektronischen Geräte darf vom Gast verändert oder gar geöffnet werden.
16.) Der Gast / Besteller haftet für alle materiellen Schäden, Entwendungen bzw. Zerstörungen von Ausstattungsgegenständen und technischen Anlagen der Pension, die durch sein Verschulden bzw. Verschulden seiner Besucher / Gäste entstanden sind. Es ist dem Gast nicht erlaubt Ausstattungsgegenstände, gleich welcher Art, zu verändern, zu entfernen, auszutauschen oder gar mitzunehmen, auch nicht vorübergehend, ohne die Zustimmung des Vermieters vorher eingeholt zu haben.
17.) Aus Gründen des Brandschutzes ist es ausdrücklich verboten in den Pensionszimmern elektrische Tauchsieder, elektrische Bügeleisen und andere ähnliche Geräte, die nicht zur Zimmerausstattung zählen, zu benutzen. Weiterhin ist es verboten in den Zimmern, Treppenhaus, Fahrstuhl und auf den Balkonen ein offenes Feuer zu errichten. Desgleichen gilt in allen Räumen, dem Fahrstuhl, Treppenhäusern, Fluren und Balkonen der Pension ein absolutes Rauchverbot.
18.) Die Hausordnung - dem Gast durch Aushang im Rezeptionsbereich bekannt gemacht - wird in die vorstehende Hotelordnung einbezogen und ist für alle Gäste verbindlich. Bei groben, insbesondere aber bei bewussten Verstößen gegen die Hausordnung steht dem Vermieter ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Reist der Gast deshalb vorzeitig ab, befreit ihn dies nicht von der Verpflichtung zur Zahlung nach Abs. 4 für den verbleibenden Reservierungszeitraum.
19.) Mit der Übermittlung seiner Daten willigt der Besteller / Gast ein, die Daten elektronisch zu speichern. Die übermittelten persönlichen Daten werden absolut vertraulich behandelt, sie werden ausschließlich zum Zwecke der Buchung, Reservierung und Rechnungsstellung gespeichert.
20.) Der Vermieter ist verpflichtet im Namen der Stadt Quedlinburg dem Gast für den Zeitraum seines Aufenthaltes eine Kurtaxe zu berechnen. Diese Kurtaxe ist bei Anreise in bar zu entrichten. Die genauen Bestimmungen zu der Kurtaxe sind dem Gast im Rezeptionsbereich ausgehangen und bekanntgemacht und für alle Gäste den Bestimmungen entsprechend verbindlich.
21.) Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform.
22.) Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort des Vermieters. Es gilt deutsches Recht.
Die Mitarbeiter vom Team des Landhauses Pusteblume sind zur Einhaltung der öffentlichen Ordnung sowie der Hausordnung grundsätzlichen jedem Gast gegenüber weisungsbefugt.
1.Umgang mit dem Pensionseigentum
Die Einrichtung in unseren Zimmern sowie das Mobiliar und sonstige Einrichtungsgegenstände im gesamten Pensionsbereich sind mit Sorgfalt zu behandeln. Wir weisen Sie darauf hin, dass ein durch Sie verursachter Schaden, der Pension zu ersetzen ist und in Rechnung gestellt werden kann. Es ist Ihnen untersagt Einrichtungsgegenstände aus den Zimmern und dem Gebäude unberechtigt zu entwenden. Jeder Diebstahl wird zur Anzeige gebracht und ist mit einem Hausverbot verbunden.
2. Rauchen und offenes Feuer
Das Rauchen ist im gesamten Pensionsgebäude verboten und nur außerhalb des Gebäudes erlaubt. Sollte durch unerlaubtes Rauchen ein Feueralarm ausgelöst werden oder die Rauchmelder mutwillig manipuliert worden sein, übernimmt die Pension keine Haftung. Die dadurch entstehenden Kosten des Einsatzes der Feuerwehr oder sonstiger Sicherheitsdienste, sind unmittelbar vor Ort zu begleichen. Wird festgestellt, dass Gäste in den Zimmern rauchen, wird eine Sonderreinigungs-Gebühr in Höhe von 100,00 € erhoben. Ferner sind offene Feuer und das Anzünden von Kerzen in den Zimmern, Treppenhäusern, Fluren, Sanitärbereichen und auf den Balkonen nicht erlaubt. Wir weisen Sie darauf hin, dass ein durch Sie verursachter Schaden, der Pension zu ersetzen ist und in Rechnung gestellt werden kann.
3. Zugang zu unserem Haus und Ihrem Zimmer & Schlüssel
Beim Check-in erhalten Sie einen Zimmerschlüssel, welchen Sie zur Öffnung der Zimmer- und Gebäudetüren verwenden müssen. Beim Verlassen des Zimmers, bitten wir Sie, die Zimmertür abzuschließen. Der Schlüssel ist bei Ihrer Abreise an der Rezeption zurückzugeben. Sollten Sie einen zweiten Schlüssel benötigen, melden Sie sich bitte an der Rezeption. Der Verlust eines Schlüssels wird mit 50 € in Rechnung gestellt.
4. Unsere Rezeption
Unser Team ist täglich im Landhaus. Unsere Rezeption ist daher von Montag bis Samstag 7-21 Uhr sowie Sonn- und Feiertags 8-21 Uhr besetzt. Wie unsere Kollegen in anderen Bereichen der Gastronomie so haben auch wir Schwierigkeiten weitere Mitarbeiter zu finden und decken daher momentan alle Bereiche in unserem Landhaus gemeinsam ab. Bitte haben Sie Verständnis, wenn der Mitarbeiter sich einem anderen Gast zugewendet hat und Sie daher einen Moment warten sollten.
Wir bitten Sie, Beanstandungen im Zimmer oder durch unser Personal hervorgerufene Unannehmlichkeiten sofort an der Rezeption zu melden.
5. Ihr An- & Abreise
Unsere Zimmer stehen Ihnen am Anreisetag ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Am Tag Ihrer Abreise ist das Zimmer spätestens bis 11.00 Uhr vollständig zu räumen. Haben Sie nach Räumung des Zimmers noch Ausflugspläne oder einen Termin bei dem Ihr mitgebrachtes Gepäck störend ist, besteht die Möglichkeit, dieses an der Rezeption zu verwahren. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass der Platz an der Rezeption zur Lagerung von Gepäckstücken begrenzt ist und das wir keinerlei Haftung für Verlust oder Beschädigung Ihrer Gepäckstücke übernehmen.
6. Unsere Zimmer
Unsere Zimmer werden nicht täglich sondern nur nach Abreise und vor Anreise gereinigt. Bitte entscheiden Sie selbst ob und wann Sie einen Handtuchwechsel wünschen, indem Sie in der Rezeption kurz Bescheid geben.
Aus Sicherheitsgründen ist es nicht erlaubt, dass Sie sich aus dem Fenster lehnen. Die Fenster dürfen lediglich zum Lüften der Zimmer geöffnet werden. Etwaige Fensterbretter dürfen nicht als Sitzgelegenheit verwendet werden und wir bitten Sie nichts aus den Fenstern zu werfen. Gleiches gilt für die Balkone. Es ist nicht erlaubt, sich über die Balkonzäune und -mauern zu lehnen. Die Balkonzäune und - mauern sind nicht als Sitzmöglichkeiten zu verwenden. Es ist aus Brandschutzrechlichen Gründen nicht erlaubt auf den Balkonen ein offenes Feuer zu errichten oder zu grillen.
Bitte nehmen Sie Rücksicht auf andere Gäste und halten Sie sich an die gültige Nachtruhe.
Wir bitten Sie, keine Binden, Tampons, Ohrstäbchen, Wattepads oder sonstige Gegenstände in die Toiletten zu werfen, da dies zu Verstopfungen unserer Hausleitungssysteme führen kann.
Wir behalten uns ausdrücklich Schadensersatzansprüche vor, sollte diese Anweisung missachtet werden und hieraus unserem Haus ein Schaden entstehen.
7. Gastronomische Einrichtungen
Unser Haus verfügt über ein kleines Café, in dem die Hotelgäste ihr Frühstück einnehmen können. Das Café ist in der Zeit von 14-18 Uhr auch für externe Gäste geöffnet. Weiter besteht für Hausgäste die Möglichkeit, aus unserer Speisekarte mit verschiedenen Angeboten an kleinen Getränken und Snacks aus unserem Bistro zu bestellen. Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken in diesen Räumlichkeiten ist nicht gestattet. Ausnahmen hiervon sind ausdrücklich mit der Leitung unseres Hauses abzustimmen. Bitte beachten Sie, das aus Rücksicht auf andere Gäste, Haustiere im Café nicht gestattet sind.
8. Nutzung des Internets
Bei der Nutzung unseres WLAN-Internetzugangs sind die Bestimmungen des gesetzlich gültigen Datenschutzes sowie des Kinder- und Jugendschutzes einzuhalten. Verstöße hiergegen sind grundsätzlich anzeigepflichtig. Wir übernehmen keinerlei Haftung für Schäden, die durch Ausfall des WLAN Empfangs entstehen.
9. Nachtruhe, Ordnung und Sicherheit
Ab 22.00 Uhr ist auf sämtlichen Zimmern, Balkonen sowie Fluren und auf dem Außengelände unseres Grundstücks die Nachtruhe einzuhalten. Die Nichtbeachtung der Nachtruhe kann seitens unseres Hauses zum sofortigen Hausverbot führen. Für diesen Fall verwirkt der Gast seinen Anspruch auf Beherbergung und eine Erstattung seiner etwaig im Voraus gezahlten Gebühren. Ungeachtet dessen hat der auf Grund des Verstoßes gegen die Nachtruhe verwiesene Gast die gebuchte Leistung vollständig zu bezahlen, auch wenn er diese nicht antreten oder entgegennehmen konnte. Unser Haus erwartet einen respektvollen Umgang mit anderen Gästen, Anwohnern und dem Personal. Nach 22.00 Uhr ist beim Verlassen und Zurückkommen in unser Haus, aus Rücksicht auf die Nachbarn unserer Pension und anderen Gästen, jeglicher Lärm zu vermeiden. Personen, die in unserem Buchungssystem nicht registriert sind und durch Gäste in unser Haus mitgebracht werden, ist der Zutritt zu den Zimmern nicht gestattet.
Die Benutzung unseres Parkplatzes erfolgt auf Ihre eigene Gefahr gemäß unserer Parkplatzordnung, die Nutzung erfolgt auf Ihre eigene Gefahr. Wir übernehmen keine Haftung für Schäden an ihrem Fahrzeug oder Diebstahl jeglicher Art.
10. Haustiere
Das Mitbringen von Haustieren bedarf im Vorfeld der ausdrücklichen Zustimmung durch unsere Geschäftsleitung bzw. dessen Mitarbeiter. Der Gast ist dazu verpflichtet, sein Haustier im Vorhinein anzumelden. Das Mitbringen von Haustieren ist nur unter der Voraussetzung gestattet, dass die Tiere unter der ständigen Aufsicht des Gastes stehen sowie frei von ansteckenden Krankheiten und frei von Parasitenbefall (Flöhe etc.) sind und auch sonst keine Gefahr für das Hotelpersonal oder andere Hotelgäste darstellen. Aus Rücksicht auf die anderen Gäste sind Haustiere beim Frühstück im Café nicht erlaubt. Wenn Sie sich außerhalb des Hotels aufhalten, bitten wir Sie, die Haustiere nicht alleine im Zimmer zu hinterlassen. Falls Sie Ihr Haustier für kürzere Zeit allein im Zimmer zurücklassen, bitten wir Sie das Nicht-Stören-Schild an der Außenseite der Zimmertür anzubringen um zu vermeiden, dass unser Reinigungspersonal die Räume in dieser Zeit betritt. Gern können Sie unsere Mitarbeiter an der Rezeption informieren zu welcher Zeit die Zimmerreinigung möglich wäre. Im Falle von starken Verunreinigungen und/ oder Gerüchen, behalten wir uns das Recht vor, die Reinigungskosten Ihnen in Rechnung zu stellen. Ebenso verhält es sich mit Schäden, die durch Ihr Tier verursacht werden. Des Weiteren besteht im gesamten Gebäude der Pension und auf dem Pensionsgrundstück Anleinpflicht für Hunde. Sollte die Hausordnung durch das Tier gestört werden, behält sich das Hotel das Recht vor, den Beherbergungsvertrag aufzuheben.
11. Illegale Rauschmittel und Waffen
Das Mitbringen illegaler Rauschmittel sowie Waffen ist strengstens untersagt und führt zum sofortigen Hausverbot. In diesem Falle werden ebenfalls die zuständigen Behörden in Kenntnis gesetzt.
12. Notfall
Unser Feueralarm ist ein lauter Signalton. Wenn dieser ertönt, ist es nicht mehr erlaubt, sich in den Zimmern aufzuhalten oder sich auf die Zimmer zu begeben. Das Gebäude ist auf dem schnellsten Weg über die ausgeschilderten Fluchtwege zu verlassen. Bitte beachten Sie, dass in diesem Fall dürfen nur die Treppen und Nottreppenanlagen benutzt werden dürfen. Die Notausgänge sind entsprechend gekennzeichnet. Ein Evakuierungsplan befindet sich an der Innenseite Ihrer Zimmertür sowie in den Fluren. Bitte lesen Sie sich die auf den Stockwerken angebrachten Anweisungen zur Feuerverhütung gründlich und aufmerksam durch. Bitte halten Sie sich im Notfall an die Anweisungen des Personals und bewahren Sie bitte Ruhe. Der Sammelpunkt befindet sich auf unserem Parkplatz.
Änderungen unserer Hausordnung sind jederzeit möglich und an der Rezeption einzusehen. Wir behalten uns das Recht vor, den bestehenden Vertrag aufzulösen und denjenigen Gästen Dienstleistungen zu unterbinden, die unsere Hausordnung missachten und durch ihr Verhalten dem Personal, anderem Gästen oder dem Gebäude Schaden zufügen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und die Beachtung dieser Hausordnung. Zu weiteren Fragen zu Ihrem Aufenthalt stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Wir wünschen Ihnen einen erholsamen Urlaub und eine schöne Zeit in unserem Haus. Ihr Team vom Landhaus Pusteblume
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